Der Hohle See war über viele Jahre ein so genanntes Produktionsgewässer und wurde 1995 durch den Verein von der Betriebsgesellschaft Stadtgüter mbH Berlin gepachtet. Auf ihn führen wir einen Großteil unserer traditionsreichen Veranstaltungen durch. Der Hohle See ist die „Kinderstube“ aller angrenzenden Gewässer. Der See hat eine Durchschnittstiefe von etwa 1,30 m, erwärmt sich daher schnell und ist so ein ausgesprochenes Laichgewässer. An einigen Stellen verfügt er über einen teilweise dichten Bestand an Seerosen mit dem dafür typischen Fischbestand. Im Herbst werden vor allem Hechte von beachtlicher Stückzahl und Größenordnung gefangen. Da der Hohle See kein wirklich geschlossenes Gewässer ist, unterliegt der Fischbestand je nach Jahreszeit und wetterbedingten Schwankungen.
Es ist nur Vereinsmitgliedern und deren vorab angemeldete Angelfreunden in Begleitung eines Mitglieds gestattet, das Gewässer zu beangeln. Aufgrund der besonderer Biotop-Merkmale gehen wir mit unserem Gewässer und dessen Bestand anglerisch sinnvoll und ökologisch verträglich um. Zuwiderhandlungen werden geahndet bzw. gegen Fremdangler wird ggf. strafrechtlich vorgegangen.
Unser Vereinsgewässer
Achtung Liebe Mitglieder
Der rot markierte Gewässerbereich (siehe Foto) gehört Herrn Strassburg. Er ist Besitzer des Grundstücks und hat somit auch das Fischereirecht. Herr Strassburg hat dem Verein das Beangeln des Bereich erlaubt.
Fischarten/Angelmethode
Folgende Fischarten können Sie im Hohlen See und den angrenzenden Kanalstrecken beangeln:
Raubfische: Hecht, Barsch (saisonal), Wels, Aal, Rapfen (saisonal), (seltener) Zander
Edelfische: Karpfen (bis 40 Pfund), Schleie
Weißfische: Plötze, Güster, Rotfeder, Blei, Ukelei, seltener Aland und Giebel
Nähere Informationen zum Beangeln der Fischarten HECHT, KARPFEN, WEISSFISCH
WICHTIGE MITTEILUNG an die Mitglieder und Fischereiberechtigten des Hohlen Sees!!!
Auf dem Hohlen See wird die Schonzeit für den Hecht, ab 2023, im Zeitraum Januar bis einschließlich April verlängert.
Für alle anderen Fischarten gelten die Schonzeiten des Landesangelverband Brandenburg.
Die Boote
Für Sportfreunde ohne eigenes Boot stehen zwei Vereinsboote „Anka“ plus Ruder ganzjährig zu Wasser gelassen zur Verfügung. Das Befahren des Hohlen Sees ist nur rudernd oder mit einem Elektromotor zulässig.
Vereinsgrundstück
Durch den Verkauf unseres Grundstücks 2021 durch die Berliner Stadtgüter mbH waren wir gezwungen, uns ein neues Domizil zu suchen. Unser neues Vereinsgrundstück befindet sich rund 100 m entfernt vom ehemaligen Grundstück hat eine Größe von ca. 300 qm. Hier werden wir 2022 eine neue, moderne Steganlage errichten lassen und uns mit dem Notwendigsten einrichten.
An dieser Stelle möchten wir zu allgemeinen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Ausübung des Angelns in Brandenburg Auskunft erteilen.
1. Wer in Brandenburg angeln möchte, muss jährlich oder für den Zeitraum von fünf Jahren eine Fischereiabgabe entrichten. Diese wird in Form einer Marke in einem kleinen Dokument nachgewiesen, unabhängig davon, ob er im Besitz eines Fischereischeins ist oder nicht.
2. Angeln ist in Brandenburg ab 8 Jahren grundsätzlich auch ohne Fischereischein möglich, allerdings nur Friedfischangeln. Für die Ausübung des Raubfischangelns ist ein Fischereischein vonnöten, der ab 14 Jahren in Form einer bestandenen Prüfung entsprechend erteilt wird.
3. Es gibt grundsätzlich drei Formen der Gewässerbewirtschaftung, einmal durch zuständige Fischer, zum andern durch den LAVB und deren Mitgliedsvereinen (LAVB-Verbandsgewässer) und private bzw. Vereinsgewässer ohne LAVB-Zuordnung.
4. Mit der Mitgliedschaft beim AV Wieseneck erwirbt der Angler die Möglichkeit, den Hohlen See zu beangeln. Für Vertragsgewässer oder Verbandsgewässer des LAVB benötigt er die Angelberechtigungsmarke des Kreisverbands. Das betrifft die über 1500 Gewässer des LAVB . Weitere, in unmittelbarer Nähe befindliche Gewässer, wie das Mühlenfließ und der Langhanskanal in Rüdersdorf sowie der Stienitzsee bei Hennickendorf (LAVB-Vollzahler) gehören u.a. zu diesem Gewässerpool des LAVB.
Hinweis:
Wir haben auch Mitglieder, die nur auf dem Hohlen See angeln möchten und so die KAV Marke nicht brauchen. Wenn sie versichert sein möchten beim Angeln auf dem Hohlen See, dann brauchen sie die Passiv Marke vom KAV.
5. Für das Beangeln von Gewässern, die in der Bewirtschaftung von Fischern oder Fischereivereinigungen stehen, müssen Angelberechtigungen zusätzlich erworben werden. Um im Stolpkanal (bis zur Autobahnbrücke), im Kalksee, Flaken-oder Werlsee angeln zu dürfen, ist eine entsprechende Berechtigung in Form einer Angelkarte bei den zuständigen Fischern (z.B. Fischerei Löcknitz, Köpenicker Fischereivereinigung oder direkt online über www.heifish) notwendig.
6. Für das Beangeln von Berliner Gewässern des ehemaligen DAV (zb. Gosener Kanal) ist eine Zusatzmarke für LAVB-Mitgieder zu erwerben.
7. Die meisten Angelmarken und Berechtigungen können bei der Jahresmarkenbestellung in unserem Angelverein (in der Regel im Oktober) beim Schatzmeister geordert werden. Zudem bietet der LAVB auf seinen Seiten die Möglichkeit, Marken online zu bestellen.
Dort ist auch der Erwerb einer sogenannten Waldfahrgestattung für bestimmte Gewässer des LAVB online möglich.
Auf Wunsch vieler Angler haben wir eine Information zum Versicherungsschutz unserer LAVB-Mitglieder aufgenommen.
Versicherungsschutz im Verein